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- Veröffentlicht: 06. Dezember 2021

Liebe Gäste,
aktuell sorgt die neue Corona-Verordnung des Landes für Verunsicherung und Unklarheiten, was nun für die Gastronomie gilt.
Wir haben die wichtigsten Informationen über die aktuellen Zutrittsvoraussetzungen für Sie hier zusammengefasst.
Die nun geltende 2G-Plus Regelung wurde am 27. Dezember um drei wichtige Ausnahmen erweitert, sodass nun folgende Personen von der Testpflicht weiterhin ausgenommen sind:
- Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate ihre 2. Impfung erhalten haben
- Personen, die innerhalt der letzten 3 Monate genesen sind
- Personen, die bereits ihre 3. Impfung erhalten haben, also "geboostert" sind
Zweitimpfungen oder Genesungen die länger als 3 Monate zurückliegen, benötigen nun einen tagesaktuellen PCR-oder Schnelltest.
Bitte halten Sie bereits am Eingang alle notwendigen Dokumente bereit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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